Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • fördert z.B. Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik, Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen, Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren, Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude, die Kosten der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung
  • antragsberechtigt sind Kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Kommunen
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Energieeffizient Bauen und Sanieren (IKU/IKK)

  • fördert Neubau (Errichtung oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur, Ausbau bislang nicht unter den Anwendungsbereich der EnEV fallender Nichtwohngebäude sowie Erweiterung bestehender Nichtwohngebäude um mehr als 50 m2 Nettogrundfläche, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Neubauten erreichen), Sanierung zum Effizienzgebäude (Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Bestandsgebäude erreichen.), Sanierung mit Einzelmaßnahmen (Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur.), Sonstige Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind.

Programm IKU:

  • antragsberechtigt sind Unternehmen mit mindestens 50% kommunalen Gesellschafterhintergrund, alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, Körperschaften des öffentlichen Rechts (sofern keine Antragsberechtigung in den Direktprogrammen der KfW besteht), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund und Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften, sonstigen Investor-Betreiber-Modellen sowie Contracting
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Programm IKK:

  • antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ein Risikogewicht von Null haben
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