Rechtliches

Hier finden Sie grundsätzliche rechtliche Anforderungen, die Sie erfüllen müssen. Wenden Sie sich für eine detaillierte Beratung gerne an Ihre regionale Tourismusorganisation. Mit einem Klick auf den Link finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen.

Baurecht

Sobald Sie Wohnraum als Ferienunterkunft vermieten, ändert sich die Nutzungsart des Gebäudes bzw. der Wohnung. Möglicherweise muss eine Baunutzungsänderung beantragt werden. Außerdem müssen Bestimmungen zu Fluchtwegen, zur Statik des Gebäudes sowie zum Schall- und Brandschutz (z. B. Anbringen von Rauchmeldern) erfüllt sein.

Auskünfte zum Baugenehmigungsverfahren erteilt die für Sie zuständige Untere Bauaufsicht des jeweiligen Landkreises. Ein Verzeichnis der Unteren Baufaufsichten im Saarland finden Sie mit einem Klick auf den Link unter www.saarland.de.

Gewerbeanzeige

Grundsätzlich ist jede*r Gastgeber*in verpflichtet, die Vermietung gegenüber dem örtlichen Gewerbeamt anzuzeigen. Das Gewerbeamt prüft, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und ein Gewerbe anzumelden ist.

Steuern

Die Einnahmen aus der Vermietung von Gästeunterkünften sind zu versteuern. Ob darüber hinaus eine Umsatz- oder Gewerbesteuer abzuführen ist, hängt von der Höhe der Jahreseinnahmen ab. Informieren Sie sich beim zuständigen Finanzamt oder einem*einer Steuerberater*in.

  • Umsatzsteuerpflicht bei Jahresumsatz ab 22.000 € (Stand 2024)
  • Gewerbesteuerpflicht bei Jahresumsatz ab 24.500 € (Stand 2024)

Versicherungsschutz

Vermieter*innen einer Ferienunterkunft müssen dafür sorgen, dass Gäste die Unterkunft gefahrlos nutzen können und nicht zu Schaden kommen. Kontrollieren Sie regelmäßig den baulichen Zustand Ihrer Unterkunft. Wir empfehlen Ihnen – auch zu Ihrer eigenen Absicherung – den Abschluss einer Rechtsschutz- sowie einer entsprechenden Haftpflicht- und Hausratversicherung. Setzen Sie sich hierfür bitte mit Ihrer Versicherungsagentur in Verbindung.

Mietvertrag und Gastaufnahmebedingungen

Wir raten Ihnen, einen Mietvertrag mit Ihren Gästen abzuschließen und die dazugehörigen Gastaufnahmebedingungen auszuhändigen. Entsprechende Mustervorlagen erhalten Sie auf Anfrage bei der Tourismus Zentrale Saarland.

Ihre Ansprechpartnerin 
Stephanie Kaiser 
Tourismus Zentrale Saarland 
E-Mail info@tz-s.de Stichwort "Musterverträge"