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Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes kann durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte elektronisch über die Überbrückungshilfe-Plattform unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Die Betroffenen erhalten laut Bund Zuschüsse von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November bzw. Dezember 2019. Die regulären Auszahlungen sollen unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden.
- FAQ zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes finden Sie mit Klick auf www.bundesfinanzministerium.de
Lesen Sie hier die Pressemitteilung vom 25.11.2020 des BMWI.
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